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Entscheidungsprozess

pfarrheim-front

Hier können sie eine kurze Übersicht über die Hintergründe und die Entscheidungsfindung einsehen, nachfolgend sehen sie den ausführlichen Prozess der Entscheidungsfindung:

 

Hintergrund

Kirchenverwaltung (KV) und Pfarrgemeinderat (PGR) der Pfarrei Miesbach gehen die ersten Schritte zu einem großen Vorhaben: Das Schaffen von neuen Versammlungsräumen für die katholische Pfarrgemeinde von Miesbach.

Viele Gruppen und Gruppierungen und viele Veranstaltungen in religiösen und sozialen Bereichen brauchen Räume, um das Leben einer christlichen Gemeinschaft zu ermöglichen.

Das bestehende Gebäude weist sehr viele Mängel auf, die beseitigt werden müssen, um die „Betriebserlaubnis“ zu behalten. Außerdem sind Nutzfläche und Kubatur so groß, dass ein verantwortbarer Unterhalt in der Zukunft nicht möglich ist. Und sie entsprechen nicht dem zuschußfähigen Raumprogramm des Erzbischöflichen Ordinariates München (EOM).

Einzelne Etappen

KV-Sitzung 22.11.2012:

  • Brandschutz:
    Es zeigt sich, dass solche Maßnahmen immer öfter erforderlich werden

KV-Sitzung 30.1.2013

  • Es wird ein Antrag auf eine Baumaßnahme gestellt

  • 13.5.2013:  Antwort des SVA (Strategischer Vergabeausschuss) auf den Antrag:
    Planungsmittel werden freigegeben, drei Alternativen sollen erstellt werden:       

    • Abriss und Neubau,

    • Generalsanierung mit Teilabriß,

    • Generalsanierung

KV-Sitzung 11.10.2013

Vereinbarung eines Treffens mit Vertretern aller pfarrlichen Gruppen

 

Frühherbst 2013: Machbarkeitsstudie

Das Architekturbüro Wegmann bekam den Auftrag für eine Machbarkeitsstudie über das geplante Vorhaben. Diese Studie war eine erste Grundlage für den Entscheidungsprozess, wie das Pfarrheim in Zukunft aussehen soll.

Herr Wegmann erstellt eine Machbarkeitsstudie mit drei Varianten wie vom SVA vorgegeben.

Januar 2014: Das Büro Wegmann legt drei Varianten vor.

  1. Renovierung des Bestandes

  2. Grundlegender Umbau des Bestandes

  3. Abriss des Bestandes und Neubau auf dem gleichen Grundstück.

Sitzung KV 8.1.2014

  • Mit 5:2 Stimmen votiert die KV für Variante 2: „Teilabbruch“

Gemeinsame Sitzung von KV und PGR, 26.5.2014

  • Ziel: PGR soll ein Votum über eine Variante der Machbarkeitsstudie abgeben, damit die KV entscheiden kann und ein Votum der Pfarrei im Juli 2014 in den SVA kommen kann.

Sitzung PGR am 13. Juni 2014

  • Option an die KV: 7 Stimmen für einen Teilabriss und 7 für einen Neubau

Sitzung KV am 30.6.

  • 4:3 Stimmen für Neubau

Antwort aus dem EOM / SVA vom 28.7.2014:

  • Es soll eine Kostenschätzung erarbeitet werden

Kostenschätzung vom 29.10.2014

Entwürfe und Kostenschätzungen des Büros Wegmann

  • Generalsanierung:      5.015.000,- €

  • Teilabbruch:                4.206.000,-€

  • Neubau:                      3.562.000,-€

Sitzung KV am 29.10.2014

  • Varianten Generalsanierung und Neubau mit Tiefgarage werden verworfen (7:0 Stimmen)

  • Ein Neubau ohne Tiefgarage unter Vorsehung oberirdischer Stellplätze wurde beschlossen (5:2 Stimmen)

Dieses Ergebnis wird dem SVA mitgeteilt

SVA 11.3.2015

  • berät über das Votum der Pfarrei

  • Ergebnis: Aus Sicht des SVA überwiegen die Vorteile eines vollständigen Neubaus des Pfarrheims.

  • Planungsmittel werden freigegeben

  • Das Projekt soll für den Vergabeausschuß 2. Sitzung 2016 oder 1. Sitzung 2017 vorbereitet werden

Diese Option wurde im erzbischöflichen Ordinariat in München dem strategischen Vergabeausschuss vorgelegt.

Architektenwettbewerb

Die Erfordernisse an das neue Pfarrheim wurden wieder von KV und PGR zusammengetragen und für einen kleinen Architektenwettbewerb an fünf Architekten übermittelt, nämlich an die Büros:

  • Hagleitner aus Waakirchen,

  • Wegmann aus Schliersee,

  • Holzapfel aus München,

  • Pongratz und Sonanini aus München

  • Olufemi aus München

Ein so gestalteter Wettbewerb wird von der Bauordnung der Erzdiözese für Neubauten gefordert.

Bis Ende November 2015 hatten die Architekten dann Zeit, ihre Entwürfe in die Topographie des Standortes unter Berücksichtigung der Erfordernisse und des Umfeldes zu gestalten und an das Baureferat einzureichen.

Preisgericht, 7.12.2015

Am 7. Dezember 2015 fasste das Preisgericht, das aus Fachleuten des Baureferates des EOM und aus Vertretern der Pfarrei Mariä Himmelfahrt bestand, den einstimmigen Beschluss, den

Entwurf des Architekten Christian Olufemi

als Empfehlung der KV und dem PGR vorzulegen. Die Entwürfe wurden zuvor anonym vorgestellt und bewertet.

Gemeinsame Sitzung PGR und KV, 13.01.2016

Diese zwei Gremien trafen sich mit Frau Hüpping (EOM) und Herrn Architekten Baukholt (EOM), um die fünf Entwürfe kennenzulernen. Diese wurden natürlich ohne Nennung der Namen vorgestellt. So war eine neutrale und vorurteilsfreie Meinungsbildung möglich.

Zum Ende des langen Abends gaben 13 Mitglieder des PGR ihre Stimme für den vom Preisgericht empfohlenen Entwurf ab. Drei Personen stimmten für einen anderen Entwurf.

Dieser Beschluss wurde der Kirchenverwaltung, die juristischerweise die Bauherrin ist und damit verbindliche Entscheidungsgewalt hat, zur Beschlussfassung als Wunsch des PGR mitgegeben.

Beschluss der KV

Den sieben Mitgliedern der Kirchenverwaltung ist es relativ leicht gefallen, sich mit sechs Ja-Stimmen und einer Enthaltung für den selben Entwurf zu entscheiden, den das Preisgericht im Ordinariat und der PGR favorisiert hatten.

Schlusswort von Pfr. Stefan Füger, Februar 2016

Mit Freude und Zufriedenheit bei allen Anwesenden ist deutlich geworden, dass durch offene und ehrliche Diskussionen und Austausch von durchaus verschiedenen Meinungen in unserer Pfarrei ein großes gemeinsames Vorhaben angegangen werden kann. Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat, die demokratisch gewählten Gremien der Pfarrgemeinde, haben gemeinsam Weichen dafür gestellt, dem gemeindlichen Leben der Kirche ein Zuhause zu geben.