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Kirchenaustritt

Ein Kirchenaustritt hat zur Folge, dass Sie einige Rechte, die Sie als Kirchenmitglied hatten, verlieren.

  • Sie können bei einer Taufe oder Firmung kein Patenamt mehr übernehmen.
  • Sie verlieren das Recht zur Teilnahme an Pfarrgemeinderats- und Kirchenverwaltungswahlen und damit die Möglichkeit, aktiv auf die Abläufe Ihrer jeweiligen Wohnsitzpfarrei Einfluss zu nehmen.
  • Sie können nicht mehr an der Kommunion teilnehmen.
  • Eine Zivilehe, die Sie in der Zeit Ihrer Lossagung von der kath. Kirche geschlossen haben, ist kirchenrechtlich einer sakramentalen Ehe gleichgesetzt. Damit ist im Falle einer Scheidung – auch nach einem etwaigen Wiedereintritt – eine kirchliche Heirat grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Ein katholisches Begräbnis ist nicht mehr möglich.
  • Besitzen Sie ein Nutzrecht für eine Grabstelle im Kirchenfriedhof, hat die Kirchenverwaltung das Recht, das Nutzrecht nicht mehr zu verlängern und die Auflösung des Grabes zu verlangen.

 
Wichtig ist uns als Pfarrei aber auch, Folgendes zu sagen:
Ihr Kirchenaustritt ist keine endgültige, unwiderrufbare Entscheidung. Sie sind herzlich Willkommen und können jederzeit wieder eintreten.