Hinweise des Ordinariats zum Gottesdienstbesuch

Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste

 

im Erzbistum München und Freising

(in der Fassung vom 9. Dezember 2020)

 

 

Für die Erzdiözese München und Freising wird gemäß § 6 Satz 1 Nr. 5 der Zehnten Bayeri­ schen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BaylfSMV) nachfolgendes Schutz­ konzept festgelegt:

 

Katholische Gottesdienste in Bayern sind ohne weitere Ausnahmegenehmigung erlaubt, wenn die nachfolgenden Rahmenbedingungen des mit der Bayerischen Staatsregierung ab­ gestimmten Schutzkonzepts eingehalten werden, das an die Vorgaben der 10. BaylfSMV vom 8. Dezember 2020 angepasst wurde:

 

 

  1. Vorbereitung

 

1.1    Aufnahmekapazität, Festlegung der Plätze, Ein- und Ausgang

 

Die Aufnahmekapazität der Kirche, in der der Gottesdienst stattfinden soll, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Kriterium ist die Einhaltung des notwendigen Mindestabstands von mindestens 1,5 m zwischen zwei Personen. Dies wird durch entsprechende Belegung von Kirchenbänken sichergestellt. Hieraus ergibt sich die Anzahl der belegbaren Plätze.

 

  • Eine Höchstzahl von Personen kann je nach Praktikabilität vor Ort festgesetzt wer­ den.
  • Bei der Berechnung der Höchstteilnehmerzahl werden Priester, Ministranten/innen und Lektoren/innen sowie Organist/in nicht mitgerechnet. Die Abstandsregelungen sind auch im Altarraum einzuhalten. Personen in gemeinsamer Wohnung sind zum

 

Einhalten der Abstandsregel nicht verpflichtet.

 

Gemäß dieser Festlegung werden alle Plätze markiert, nummeriert und ein Sitzplan erstellt. Ein- und Ausgang müssen über vorgegebene Pforten erfolgen. Die Wege innerhalb der Kir­ che werden definiert, Abstände sind auf dem Boden zu markieren. Fluchtwege sind offen zu halten.

 

Bei Gottesdiensten im Freien ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Markierung oder Platz­ zuweisung durch Ordnungsdienst) sicherzustellen, dass der Abstand von 1,5 m zwischen zwei Personen sicher gewahrt wird.

 

1.2  Festlegung des Teilnehmerkreises

 

Um sicherzustellen, dass die definierte Höchstzahl der Teilnehmer/innen eingehalten wird, und um Menschenansammlungen vor dem Kircheneingang sowie Konflikte vor Ort zu ver­ meiden, wird empfohlen, in einem Anmelde- oder anderen Verfahren vor Ort den Teilneh­ merkreis festzulegen, wenn nicht aufgrund der regelmäßigen Besucherzahlen sicher zu er­ warten ist, dass die Anzahl der in der Kirche verfügbaren Plätze ausreicht.

 

1.3  Kontaktdaten

 

Bei Anmeldeverfahren: Aufnahme von Kontaktdaten gemäß § 4 10. BaylfSMV mit Angaben zum Anwesenheitszeitraum, sodass im Falle einer COVID-19-lnfektion eine lückenlose Nachverfolgung von Kontaktpersonen möglich ist.

 

 

  1. Hygienevorgaben während des Gottesdienstes

 

Für den Gottesdienst sind folgende Hygienevorgaben und Maßnahmen zum Infektions­ schutz einzuhalten:

 

    • Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkran­ kung (respiratorische Symptome jeder Schwere), von Personen, die bestätigt mit dem Coronavirus infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind, sowie von Personen, die wissentlich Kontakt zu einer COVID-19-Person innerhalb der letzten 14 Tage hatten, ist nicht gestattet.

 

    • Während des Gottesdienstes müssen die Besucher/innen auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen; nur beim Kommunionempfang wird die Maske beiseite genommen.

 

 

 

  • Während der gesamten Zeit sind die allgemeinen Regeln, insbesondere der Abstand zwischen Personen einzuhalten.
  • Mikrofone, die berührt werden (z.B. portable), sind nur von einer Person zu benutzen oder vor Weitergabe gründlich zu reinigen. Alternativ wird die Verwendung einer Schutzhülle empfohlen.

 

  • Am Eingang ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.

 

Die allgemeinen Vorgaben für Kirchenräume gelten auch während des Gottesdienstes, ins­ besondere kein Weihwasser in den Weihwasserbecken.

 

 

  1. Voraussetzung für die Teilnahme am Gottesdienst

 

Die Teilnehmer/innen werden in geeigneter Weise, z.B. bei der Anmeldung, darauf hinge­ wiesen, dass sie nicht am Gottesdienst teilnehmen dürfen, wenn sie unspezifische Allge­ meinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten vierzehn Tagen vor Anmeldung wissentlich Kontakt zu ei­ nem/einer bestätigt an COVID-19 Erkrankten gehabt haben, und dass bei Änderung einer dieser Voraussetzungen auf die Teilnahme zu verzichten ist.

 

Sofern ein Anmeldeverfahren durchgeführt wird, erstellt die Pfarrei für die Zugangskontrolle für jeden Gottesdienst eine Teilnehmerliste mit den Namen.

 
  1. Einlass

 

4.1     Eingangspforte

 

An der festgelegten Eingangspforte sind zur Einhaltung des Abstands von mindestens 1,5 m beim Anstehen entsprechende Bodenmarkierungen der Abstände anzubringen. Durch geeignete Maßnahmen ist ein unkontrollierter Zugang an allen anderen Pforten, die aus Sicherheitsgründen nicht abgeschlossen werden dürfen, zu verhindern.

 

Die Eingangspforte ist geöffnet, damit niemand beim Eintreten Türgriffe anfassen muss.

 

4.2    Einlasskontrolle am Eingang und Einnahme der Plätze

 

Die Kontrolle am Eingang stellt sicher, dass die Gottesdienstbesucher/innen Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die ermittelte Aufnahmekapazität eingehalten wird. Diese Kontrolle erfolgt durch eine oder mehrere geeignete Person/en als Ordner/in (Ehrenamtliche aus der Pfarrei oder ältere Ministranten/innen), die keiner Risikogruppe angehören soll/en und Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss/müssen.

 

In Kirchen mit Bankreihen ist darauf zu achten, dass die Plätze so eingenommen werden, dass niemand aufstehen muss, um eine/n andere/n in die Bank zu lassen.

 

4.3 Während des Gottesdienstes muss ein/e Ordner/in am Ein-/Ausgang kontrollieren, dass die Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer/innen nicht überschritten wird.

 

 

  1. Gottesdienstablauf

 

  1. Eucharistiefeier

 

Liturgische Dienste

 

Zu jedem Zeitpunkt des Gottesdienstes sind die Abstandsregeln zwischen den Anwesen­ den, auch bei denjenigen, die einen liturgischen Dienst ausüben, einzuhalten (s.o.).

 

Es wird empfohlen, von der Konzelebration Abstand zu nehmen. Neben dem Priester kann ggf. ein Diakon seinen Dienst tun. Falls doch eine Konzelebration stattfindet, hat jeder Kon-zelebrant einen eigenen Kelch zu benutzen.

Ministranten/innen sind zulässig, die zu jedem Zeitpunkt der Gottesdienstfeier (inkl. Einzug und Auszug) die Abstandsregeln einzuhalten haben, auch gegenüber dem Priester und an­ deren Mitwirkenden in der Liturgie. Gleiches gilt für Lektor/in und Kantor/in und ggf. Kommunionhelfer/in. Auch für den gesamten liturgischen Dienst besteht durchgehend Maskenpflicht, mit Ausnahme unmittelbar beim Kommunionempfang. Nur der/die Lektor/in kann zum Vortrag der Lesung und der/die Kantor/in beim Singen die Maske abnehmen, ebenso der Zelebrant und ggf. der Diakon beim Sprechen und liturgischen Singen.

 

Liturgische Gegenstände

 

Liturgische Bücher (Messbuch, Lektionar) und Mappen (Fürbitten, Vermeidungen etc.) werden nur von der jeweils Vortragenden Person in die Hand genommen und nicht an- bzw. weitergereicht. Der Buchkuss nach dem Evangelium entfällt.

 

Die Gefäße für die eucharistischen Gaben werden unter Beachtung aller hygienischen Vorgaben (Mundschutz, desinfizierte Hände oder Handschuhe) für den Gottesdienst vorbe­ reitet und befüllt, mit Palla oder in anderer angemessener Weise abgedeckt und an die ent­ sprechende Stelle im Altarraum gebracht (idealerweise bereits auf dem Altar bereitgestellt).

 

Auch Kelchtuch und Lavabogarnitur sind vor Gottesdienstbeginn entsprechend durch den/die Mesner/in zum Gebrauch für den Priester bereitzulegen. Die Händewaschung voll­ zieht er alleine ohne Hilfe von Seiten des liturgischen Dienstes. Sollten liturgische Gegen­ stände angereicht werden, trägt der liturgische Dienst Mundschutz und desinfiziert sich un­ mittelbar vor und nach der Handlung die Hände oder trägt Handschuhe. Die Abstandsregel ist auch hier zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.

 

Alle gebrauchten Gegenstände werden nach der Feier in der Sakristei gründlich gereinigt.

 

 

 

Hygiene-Ausrüstung

 

Desinfektionsmittel und Mundschutz für den Priester und ggf. den Diakon sowie erforderlichen­ falls den weiteren liturgischen Dienst sind unter Beachtung der Hygieneregeln vor Gottesdienst­ beginn so bereitzulegen, dass die jeweilige Person gut darauf zugreifen kann und sie nicht von einer anderen Person berührt werden.

 

Hochgebet

 

Die Hostien bleiben während des gesamten Hochgebets zugedeckt in der Hostienschale.

Nur die Priesterhostie kann auf der Patene bzw. in der Schale abgedeckt werden, gleiches gilt für den Kelch.

 

Friedensgruß

 

Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt. Das ist bereits vor dem Got­ tesdienst anzusagen.

 

Kommunion

 

Die Kelchkommunion empfängt ausschließlich der Priester.

Die Gläubigen werden gebeten, nur die Handkommunion zu empfangen und auf die Mund­ kommunion zu verzichten.

 

Kommunionausteilung

 

Der Priester (Diakon/Kommunionhelfer/in) legt Mund-Nasen-Bedeckung an und desinfiziert sich die Hände. Erst dann deckt er das Gefäß mit der Heiligen Kommunion für die Gemeinde ab und geht zum Ort der Kommunionspendung.

 

Er reicht den Gläubigen unter Wahrung des für eine würdige Form der Kommunionspendung größtmöglichen Abstands zur/zum Kommunikantin/en und ohne direkten Kontakt die Heilige Kommunion mit größtmöglichem Abstand.

 

Sollte es bei der Kommunionspendung zu einer direkten körperlichen Berührung der Hände von Priester und Kommunikant/in kommen, die es zu vermeiden gilt, desinfiziert sich der Pries­ ter/Kommunionhelfer die Hände erneut, bevor er die Kommunionausteilung fortsetzt. Die Gläubigen wahren auf dem Weg zur Kommunionausteilung den Abstand von 1,5 m.

 

Am Ende der Kommunionausteilung bringt der Priester die übriggebliebenen konsekrierten Hos­ tien in den Tabernakel.

 

5.2. Gottesdienste ohne Kommunionausteilung (z.B. Wortgottesdienste, Andachten) Es gelten die Ausführungen unter 5.1 analog, soweit sie einschlägig sind.

 

Bei diesen Gottesdiensten kann in die Feier ein Element der Aussetzung des Allerheiligsten zur Eucharistischen Anbetung integriert sein. Bei der Aussetzung, der Anbetung, ggf. dem Eucharis-tischen Segen und der Reponierung des Allerheiligsten ist auch strikt auf den Abstand zwischen Vorsteher und weiterem liturgischen Dienst zu achten.

 

 

6. Verlassen der Kirche

 

Nach dem Ende des Gottesdienstes verlassen die Gottesdienstteilnehmer/innen die Kirche rei­ henweise geordnet unter Einhaltung der Abstandsregeln bei der vorher festgelegten Ausgangs­ pforte, die während des Verlassens der Kirche geöffnet bleibt, damit niemand beim Verlassen der Kirche einen Türgriff anfassen muss.

 

Sie werden darauf hingewiesen, dass vor der Kirche keine Ansammlungen/Gruppen gebildet werden dürfen und die Abstandsregeln einzuhalten sind. Ordner/innen achten darauf, „Versammlungen" vor dem Portal zu verhindern.

 

 

 

 

7.  Reinigung der Bankreihen

 

Nach dem Gottesdienst sind die Bankreihen und alle weiteren benutzten Gegenstände, z.B.

Handläufe, gründlich zu reinigen.

 

 

8.  Lüftungskonzept

 

Eine möglichst gute Raumbelüftung ist sicherzustellen. Raumlufttechnische Anlagen sind mit möglichst hohem Außenluftanteil zu versorgen.

 

 

Dieses Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising tritt mit Wirkung vom 9. Dezember 2020 in Kraft und ersetzt das Infektionsschutz­ konzept für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising vom 15. Oktober

 

2020.

 

 

 

München, den 9. Dezember 2020