Auf Wiedersehen - Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss in Bayern persönlich in der Gemeinde/Stadt oder bei einem Notar erklärt werden. Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit ihrer letzten Meldebescheinigung.
Ihre Wohnsitzpfarrei wird - mit etwas Verspätung - über den Austritt informiert.
Gründe in der Kirche zu bleiben
Die Kirche ist zu aller erst eine Gemeinschaft von Gläubigen
Die Kirche bringt Hoffnung statt Zukunftsangst
Die Kirche vereint und hält zusammen
Die Kirche ist ein Zufluchtsort und spendet Trost
Die Kirche hat zahlreiche Hilfsprojekte, die auf der ganzen Welt verteilt sind, auch hier vor Ort
Der christliche Glaube hat Werte, die für ein verantwortungsbewusstes Leben wichtig sind
Die kirchlichen Sonn- und Feiertage prägen mit ihren Themen, ihren Liedern und ihrer Atmosphäre das ganze Jahr
Kirchen sind Ruheoasen inmitten des oft hektischen Alltags
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Sprechen Sie mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin ihres Vertrauens über Ihre Bedenken.
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Rechtliche Folgen des Kirchenaustritts
Sie können bei einer Taufe oder Firmung kein Patenamt mehr übernehmen.
Sie können nicht mehr an der Kommunion teilnehmen.
Ein katholisches Begräbnis ist nicht mehr möglich.
Sie verlieren das Recht zur Teilnahme an Pfarrgemeinderats- und Kirchenverwaltungswahlen und damit die Möglichkeit, aktiv auf die Abläufe Ihrer jeweiligen Wohnsitzpfarrei Einfluss zu nehmen.
Eine Zivilehe, die Sie in der Zeit Ihrer Lossagung von der kath. Kirche geschlossen haben, ist kirchenrechtlich einer sakramentalen Ehe gleichgesetzt. Damit ist im Falle einer Scheidung – auch nach einem etwaigen Wiedereintritt – eine kirchliche Heirat grundsätzlich ausgeschlossen.
Besitzen Sie ein Nutzrecht für eine Grabstelle im Kirchenfriedhof, hat die Kirchenverwaltung das Recht, das Nutzrecht nicht mehr zu verlängern und die Auflösung des Grabes zu verlangen.
Wichtig ist uns als Pfarrei aber auch, Folgendes zu sagen:
Ihr Kirchenaustritt ist keine endgültige, unwiderrufbare Entscheidung. Sie sind herzlich Willkommen und können jederzeit wieder eintreten.