Förderverein für regionale Entwicklung
 
 

Gremien

Pfarrgemeinderäte

 

Ein Beschlussrecht besitzt der PGR als Organ des Laienapostolats in allen Fragen,
die mit der Aufgabe zusammenhängen, „gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen“ (vgl. Satzung § 2 Abs. 3c). Das betrifft

  •  die Verwendung des Budgets des Pfarrgemeinderats im Haushalt der Pfarrei
  •  für die Arbeit des Pfarrgemeinderats (Haushaltsstelle 62450 Pfarrgemeinderat)
  •  Maßnahmen im Bereich der sozialen und caritativen Dienste, wie Altenarbeit, Familienarbeit, Behinderten- und Ausländerarbeit
  •  Maßnahmen der Bildungsarbeit
  •  Maßnahmen im pädagogischen Bereich (z.B. Elternbeiräte)
  •  Maßnahmen im gesellschaftspolitischen Bereich (Kontakt zur politischen Gemeinde, Stellungnahmen zu Arbeitswelt)

 

Für alle pastoralen Fragen einer Pfarrgemeinde hat der Pfarrgemeinderat beratende und den Pfarrer unterstützende Funktion.
Zusammen mit den Seelsorgern plant der Pfarrgemeinderat das liturgische Angebot. Er koordiniert die vielfältigen Dienste und Angebote, die von den Ehrenamtlichen selbständig durchgeführt werden.


Der Pfarrgemeinderat berät und wirkt mit

  • bei der Planung von pastoralen Schwerpunkten
  • bei der Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern und der Sakramentenvorbereitung
  • bei der Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrgemeinde: Homepage, Pfarrbrief, Pfarrbücherei, Schaukasten, Schriftenstand
  • bei der Neugründung bzw. Auflösung von katholischen Gruppen
  • beim Ausfüllen des Erhebungsbogens vor Visitationen
  • bei der Neubesetzung einer Pfarrei
  • bei Änderungen der kirchlichen Raumordnung
  • bei der „Behandlung“ von Konflikten in der Pfarrei
 
Kirchenverwaltungen

Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.

Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die KV aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und evtl. zwei bis drei zusätzlich berufenen Personen variieren.

Zur wechselseitigen Information ist ein Vertreter von dieser beratendes Mitglied im PGR. Der Pfarrgemeinderat wird gehört und stimmt zu

  • bei der Erstellung des Haushaltsplans für die Pfarrei
  • bei der Erstellung oder Überarbeitung der Pfarrbeschreibung
  • bei der Anstellung von hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Rahmen der Kirchenstiftung
  • bei der Berufung Laien zu Kommunionhelferdienst und Wortgottesdienstleitung

(Quelle: www.erzbistum-muenchen.de)

 

Haushalts- und Personalausschuss

Zur besseren Zusammenarbeit der beiden Pfarreien haben die beiden Kirchenstiftungen des Pfarrverbandes Miesbach eine Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf die Trägerstiftung Mariä Himmelfahrt Miesbach (v.a. Verwaltung, Haushalt, Personal, Buchführung und Rechnungslegung) und zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der zwei beteiligten Stiftungen im Verwaltungs- und Haushaltsverbund getroffen.