Gremien
Pfarrgemeinderäte
Ein Beschlussrecht besitzt der PGR als Organ des Laienapostolats in allen Fragen,
die die Pfarrei betreffen. Er gestaltet selbstorganisiert das Leben und den Wandel der
Pfarrei. (vgl. Satzung Art 15 Abs. 1 und 2). Das betrifft
für den Haushaltsplan der Kirchenverwaltung einen eigenen Pfarrgemeinderatshaushalt in die Beratungen einzubringen,
für die Arbeit des Pfarrgemeinderats (Haushaltsstelle 62450 Pfarrgemeinderat)
Maßnahmen im Bereich der sozialen und caritativen Dienste, wie Altenarbeit, Familienarbeit, Behinderten- und Ausländerarbeit
Maßnahmen der Bildungsarbeit
Maßnahmen im pädagogischen Bereich (z.B. Elternbeiräte)
Maßnahmen im gesellschaftspolitischen Bereich (Kontakt zur politischen Gemeinde, Stellungnahmen zu Arbeitswelt)
im Sozialraum der Pfarrei öffentlich wahrnehmbar zu sein, Kontakte zu pflegen und mit Pfarrei und Öffentlichkeit regelmäßig, zeitgemäß und zielgruppenorientiert im Dialog zu sein. Dazu ist auch eine Pfarrversammlung einmal im Jahr durchzuführen.
Für alle pastoralen Fragen einer Pfarrgemeinde hat der Pfarrgemeinderat beratende und den Pfarrer unterstützende Funktion.
Zusammen mit den Seelsorgern plant der Pfarrgemeinderat das liturgische Angebot. Er koordiniert die vielfältigen Dienste und Angebote, die von den Ehrenamtlichen selbständig durchgeführt werden.
Der Pfarrgemeinderat berät und wirkt mit
bei der Planung von pastoralen Schwerpunkten
bei der Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern und der Sakramentenvorbereitung
bei der Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrgemeinde: Homepage, Pfarrbrief, Pfarrbücherei, Schaukasten, Schriftenstand
bei der Neugründung bzw. Auflösung von katholischen Gruppen
beim Ausfüllen des Erhebungsbogens vor Visitationen
bei der Neubesetzung einer Pfarrei
bei Änderungen der kirchlichen Raumordnung
bei der „Behandlung“ von Konflikten in der Pfarrei
Kirchenverwaltungen
Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die KV aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und evtl. zwei bis drei zusätzlich berufenen Personen variieren.
Zur wechselseitigen Information ist ein Vertreter von dieser beratendes Mitglied im PGR. Der Pfarrgemeinderat wird gehört und stimmt zu
bei der Erstellung des Haushaltsplans für die Pfarrei
bei der Erstellung oder Überarbeitung der Pfarrbeschreibung
bei der Anstellung von hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Rahmen der Kirchenstiftung
bei der Berufung Laien zu Kommunionhelferdienst und Wortgottesdienstleitung
(Quelle: www.erzbistum-muenchen.de)
Haushalts- und Personalausschuss
Zur besseren Zusammenarbeit der beiden Pfarreien haben die beiden Kirchenstiftungen des Pfarrverbandes Miesbach eine Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf die Trägerstiftung Mariä Himmelfahrt Miesbach (v.a. Verwaltung, Haushalt, Personal, Buchführung und Rechnungslegung) und zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der zwei beteiligten Stiftungen im Verwaltungs- und Haushaltsverbund getroffen.
Weitere Gruppen und Gruppierungen
Viele weitere Gruppen und Gruppierungen gibt es bei uns im Pfarrverband genauso wie es viele Vereine und Gruppen gibt die mit unserem Pfarrverband verbunden sind. Da diese uns sehr wichtig sind, haben wir eine Seite entworfen um den Kontakt zu den vielen Gruppierungen zu verbessern.
Zu den weiteren Gruppen und Gruppierungen